Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

1. Vorwort

Der TuS Levern 1946 e.V. versteht sich als ein Ort sportlicher Begegnung, an dem Menschen jeden Alters respektvoll, wertschätzend und verantwortungsbewusst miteinander umgehen. Als Mehrspartenverein mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen sind wir in besonderer Weise verpflichtet, das körperliche, geistige und seelische Wohl unserer Mitglieder zu schützen. Der Schutz vor jeglicher Form von Gewalt – insbesondere sexualisierter Gewalt – gehört zu unserem zentralen Vereinsauftrag.

Unser Schutzkonzept schafft eine klare Grundlage für Prävention, Intervention sowie für einen achtsamen, respektvollen und sicheren Umgang im Vereinsalltag. Es soll allen Beteiligten – Kindern, Jugendlichen, Eltern, Trainerinnen, Übungsleiterinnen, Vorstandsmitgliedern sowie allen Vereinsangehörigen – Orientierung und Sicherheit geben.
Wir verstehen das Schutzkonzept als einen dynamischen Prozess, der kontinuierlich reflektiert, weiterentwickelt und im Vereinsleben verankert wird.

 2. Leitsätze des TuS Levern

  • Jede Form von körperlicher, psychischer, verbaler oder sexualisierter Gewalt ist mit unserem Menschenbild unvereinbar.
  • Wir treten für ein Vereinsklima ein, das von Achtsamkeit, Respekt und Offenheit geprägt ist.
  • Wir achten die Würde und Rechte aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und stärken sie darin, ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit wahrzunehmen.
  • Wir gestalten Nähe und Distanz im sportlichen Kontext professionell, transparent und altersangemessen.
  • Wir nutzen unsere Vorbild- und Autoritätsrolle verantwortungsbewusst.
  • Wir dulden kein diskriminierendes, abwertendes oder grenzverletzendes Verhalten.
  • Wir setzen uns für die Bekanntmachung und Einhaltung unserer Vereinsregeln ein.
  • Wir handeln nach verbindlichen Meldewegen und tragen Verantwortung für die Einleitung geeigneter Maßnahmen.
  • Kinder und Jugendliche stehen bei uns unter besonderem Schutz. Hinweise auf mögliche Gefährgungen nehmen wir ernst.

 3. Grundlagen des Schutzkonzeptes

3.1 Begriffsbestimmung sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt umfasst jedes unerwünschte sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde einer Person verletzt.

Sie kann verbal, nonverbal, körperlich oder digital erfolgen.

Gegenüber Kindern unter 14 Jahren ist sexuelle Handlung stets inakzeptabel.
Gegenüber Minderjährigen liegt unerwünschtes Verhalten insbesondere vor, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis oder eine strukturelle Unterlegenheit besteht.

3.2 Risikoanalyse im Verein

Der TuS Levern hat eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt. Dabei wurden räumliche, organisatorische und strukturelle Bedingungen unserer Sportstätten berücksichtigt:

  • Sportlerheim und Rasensportplätze
  • Turnhallen (Festhalle, Turnhalle Buchhofstraße) mit unterschiedlichen Sichtachsen und Kabinensituationen
  • Wegeführungen, die teilweise uneinsichtig sind (z. B. Toilettenbereiche Festhalle)
  • Gruppendurchmischungen (Kinder-/Jugend-/ Erwachsenengruppen nacheinander, parallele Mannschaftsnutzungen)
  • Umziehsituationen, u. a. bei jüngeren Kindern
  • Begegnungen mit dem vorherigen oder anschließenden Sportbetrieb

Die Risikoanalyse ist Grundlage für Verhaltensregeln, Aufsichtsstrukturen und das Interventionskonzept.

4. Verhaltenskodex für Übungsleitende und Vereinsmitglieder

4.1 Allgemeines

  • Alle Menschen im Sport sind zu achten und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
  • Dem persönlichen Empfinden der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
  • Das Recht des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre ist zu achten und keine Form der Gewalt – sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art – auszuüben.
  • Vorbild für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischen-menschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.

4.1 Sprache und Wortwahl

  • Sexualisierte Sprache, zweideutige Bemerkungen, abwertende Kommentare oder Bloßstellungen sind nicht hinnehmbar.
  • Übungsleiter*innen greifen bei sprachlichen Grenzüberschreitungen aktiv ein.

4.2 Gestaltung von Nähe und Distanz

  • 1:1-Situationen sollen transparent und möglichst einsehbar gestaltet sein.
  • Unangemessene körperliche Nähe oder private Beziehungen zu Schutzbefohlenen sind zu vermeiden.
  • Geheimnisse mit Kindern/Jugendlichen, die sie belasten oder Druck erzeugen, sind nicht zulässig.

4.3 Körperkontakt

  • Körperkontakt ist funktional, altersgerecht und transparent.
  • Ablehnung von körperlicher Nähe wird stets respektiert.

4.4 Intimsphäre

  • In Dusch-, Umkleide- und Toilettensituationen wird die Privatsphäre gewahrt.
  • Kinder sollen nicht unbekleidet beobachtet werden.
  • Trainer*innen nutzen separate Umkleiden. Ausnahmen: Spielertrainer / Spielertrainerin, wenn die Mannschaft ihr Einverständnis gibt.
  • Zeitliche Trennung der Kabinennutzung bei aufeinanderfolgenden Kinder- und Erwachsenengruppen

4.5 Medien & Soziale Netzwerke

  • Digitale Kommunikation bis zum Alter von 14 Jahren erfolgt ausschließlich über offizielle Kanäle (z. B. WhatsApp-Gruppen mit Elternbeteiligung).
  • Private Social-Media-Kontakte zwischen Trainer*innen und Kindern unter 14 Jahren werden vermieden, es ist die Gruppe zu nutzen.
  • Foto-/Videoaufnahmen erfolgen nur nach transparenter Zustimmung.

4.6 Umgang im Trainerteam

  • Trainer*innen gehen respektvoll miteinander um und reflektieren regelmäßig Nähe-Distanz-Fragen.
  • Grenzverletzungen werden offen angesprochen.

5. Intervention und Meldewege

Der TuS Levern hat klare Meldewege festgelegt, um im Ernstfall schnell und professionell zu handeln.

5.1 Ansprechpersonen

Frau Nelli Schuster

0162-7618977 / nellischuster@gmx.de

Herr Kai Schlüter

0151-46672976 / kai-isi@gmx.de

5.2 Stellvertretung

Der geschäftsführende Vorstand übernimmt, wenn beide Ansprechpartner nicht erreichbar sind.

5.3 Grundregeln der Intervention

  • Ruhe bewahren, zuhören, ernst nehmen
  • Keine eigenen Ermittlungen
  • Keine Konfrontation der mutmaßlichen Täterperson
  • Dokumentation aller Beobachtungen
  • Einbeziehung einer Fachberatungsstelle
  • Information an den 1. Vorsitzenden
  • Elternkontakt nur nach Absprache im Verfahren
  • Schutz des Kindes hat oberste Priorität

Der Vorstand veranlasst bei begründetem Verdacht:
→ sofortige Freistellung der betreffenden Person
→ Meldung an Polizei / Jugendamt
→ interne Information der Eltern der Gruppe in geschütztem Rahmen

5.4 weitere Aufgaben der Vertrauensperson

  • Strukturen und Abläufe im Vereinsalltag werden gemeinsam mit dem Vorstand

überprüft und besprochen.

  • Regelmäßige Fortbildungen zum Thema der sexuellen Gewalt organisieren und planen.
  • Anregungen zum Thema in Aus- und Fortbildungen einbringen.

6. Führungszeugnisse

Alle Trainerinnen und regelmäßigen Betreuungspersonen legen ab Veröffentlichung des ersten Schutzkonzeptes ein erweitertes Führungszeugnis vor. Dieses ist alle 4 Jahre erneut vorzulegen. Personen unter 14 Jahren sind nicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses verpflichtet.

Alle Trainerinnen, regelmäßigen Betreuungspersonen sowie der Vorstand verpflichten sich schriftlich zur Einhaltung des Verhaltenskodex sowie allen im Konzept genannten weiteren Maßnahmen.

Die Dokumentation des Führungszeugnisses  sowie der Anerkennung des Verhaltenskodex erfolgt durch den Vorstand.

 7. Räumlichkeiten & Aufsicht

Wir achten auf

  • gut einsehbare Übungsstätten
  • klare Wegeführungen
  • angelehnte Türen, wenn Kinder sich umziehen und Eltern unterstützen
  • abschließbare Türen für Duschen, wenn diese von mehreren Kabinen aus betreten werden können
  • getrennte Umkleiden für Mädchen/Jungen sowie Herren/Damen,
    • bei gemischten Teams im Jugendbereich sofern genug Kabinen zur Verfügung stehen oder geschlechterspezifisch nacheinander
    • wenn Kabinen direkt nacheinander belegt werden, ist darauf zu achten, dass die erste Gruppe die Kabine vollständig verlassen hat bevor die zweite diese nutzt
  • transparente Kabinennutzung (in der Festhalle nach Absprache mit anderen Gruppen – mündlich an die Gruppen weitergegeben)
  • klare Aufsichtsführung trotz paralleler Gruppennutzung

8. Präventionsmaßnahmen

  • Stärkung von Selbstbewusstsein und Ich-Stärke im Sport
  • Förderung von Selbstwirksamkeit (z. B. Aufgaben in Gruppen)
  • Thematisierung von Grenzen, Nähe und Distanz (altersgerecht)
  • Regelmäßige Thematisierung des Verhaltenskodex im Trainerteam

 9. Qualitätsmanagement

  • Veröffentlichung des Konzepts auf Webseite sowie Weitergabe an Trainer*innen
  • Überprüfung alle 5 Jahre oder bei Vorfällen bzw. strukturellen Änderungen
  • Fortlaufende Aktualisierung der Risikoanalyse

Risikoanalyse des TuS Levern 1946 e.V.

Geordnet nach den genutzten Sportstätten

Die Risikoanalyse dient der Identifikation möglicher Situationen, in denen es zu Grenzverletzungen oder sexualisierter Gewalt kommen kann. Sie bildet die Grundlage für präventive Maßnahmen, organisatorische Regelungen und klare Zuständigkeiten.
Alle nachfolgenden Punkte beziehen sich auf räumliche, organisatorische und gruppenbezogene Risiken in den vom TuS Levern genutzten Sportstätten.

1. Rasensportplätze

1.1 Räumliche Gegebenheiten

  • Vier große Umkleidekabinen im Kabinenflur mit jeweils einem Duschraum zwischen zwei Umkleidekabinen.
  • Toilettenbereiche sind bei den Kabinen oder im Sportlerheim und sind von den Plätzen unterschiedlich gut einsehbar.

1.2 Identifizierte Risiken

  • Teilweise gleichzeitige Nutzung der Kabinen und den Duschen durch verschiedene Mannschaften.
  • Zugang zum Toilettenbereiche sind unterschiedlich gut einsehbar.
  • Eingeschränkte Sichtbarkeit und weniger soziale Kontrolle aufgrund der Außenlage.
  • Alleinwege von Kindern, Jugendlichen oder Frauen zur Toilette oder zum Umziehen.

1.3 Präventive Maßnahmen

  • Kinder und Jugendliche bewegen sich immer mindestens zu zweit zur Toilette und/ oder das Trainerteam achtet auf den Zugangsbereich der Toiletten.
  • Trainer*innen sprechen sich bei gleichzeitiger Nutzung der Kabinen ab damit keine Doppeltbelegung zu Umkleidezeiten stattfindet.
  • Duschen zwischen jeweils zwei Kabinen sind von innen abschließbar.
  • Umkleidenutzung vor Spielen in Gruppensituation.

2. Festhalle

2.1 Räumliche Gegebenheiten

  • Zwei abschließbare große Umkleidekabinen im Hauptflur.
  • Zwei weitere nicht abschließbare kleinere Kabinen im hinteren Anbau.
  • Teilweise gleichzeitige Nutzung durch verschiedene Mannschaften.
  • Toilettenbereich ist etwas abgesetzt, aber durch geöffnete Hallentür einsehbar.
  • Notausgänge sind gut beleuchtet, Wege sind insgesamt überschaubar.

2.2 Identifizierte Risiken

  • Ungünstige Überschneidungen, wenn z. B. Herren und Damen parallel Kabinen wechseln.
  • Nicht einsehbare kleine Kabinen im Anbau können unbeabsichtigte isolierte Situationen erzeugen.
  • Abgeschlossene Kabinen im Flur können bei Alleinnutzung ein Risiko darstellen, wenn keine Aufsicht in der Nähe ist.
  • Begegnungen unterschiedlicher Altersgruppen (z. B. Jugend + Erwachsene) im Flur.

2.3 Präventive Maßnahmen

  • Einteilung der Kabinen nach Geschlecht und Mannschaft mit festen Regeln.
  • Nicht abschließbare Anbau-Kabinen nur in Gruppensituationen nutzen.
  • Trainer*innen kontrollieren Türen & Belegung.
  • Bei zwei parallelen Gruppen: eindeutige Zuordnung
  • Transparente Absprachen, um Überschneidungen zu vermeiden.

3. Grundschulturnhalle (oben eingangsseitig, unten die Sporthalle)

3.1 Räumliche Gegebenheiten

  • Die Umkleiden liegen getrennt nach Geschlechtern links (Damen/Mädchen) und rechts (Herren/Jungen) vom Eingang.
  • Von der unteren Halle kann die Empore und der Eingangsbereich eingesehen werden.
  • Die Halle und die Wege sind gut beleuchtet, Sichtachsen sind überwiegend offen.

3.2 Identifizierte Risiken

  • Unbeobachtete Momente beim Umziehen, wenn mehrere Kindergruppen zeitversetzt kommen oder gehen.
  • Durchmischung von Gruppen, wenn eine Gruppe bereits in der Kabine ist, während die andere noch trainiert. Unterschiedliche Gruppen (Erwachsene und Kinder) nutzen die Halle teils hintereinander.
  • Altersspanne: Kindergruppen, danach Erwachsenengruppen → Risiko zufälliger Begegnungen in Umkleiden.

3.3 Präventive Maßnahmen

  • Klare zeitliche und organisatorische Abstimmung zwischen Gruppen.
  • Aufsichtspersonen befinden sich in Hörweite.
  • Strikte Nutzung der beschrifteten Kabinen nach Geschlechtern.
  • Zeitliche Trennung der Wechselphasen, insbesondere bei Kindergruppen.
  • Sichtkontrolle durch Übungsleitende bei Gruppenwechsel.

6. Generelle Vereinsrisiken

6.1 Organisatorische Risiken

  • Unterschiedliche Altersgruppen in direkter zeitlicher Abfolge.
  • Engstellen in Fluren oder Zugängen zu Kabinen.

6.2 Präventive Maßnahmen

  • Erhöhte Achtsamkeit bei Mehrfachbelegung von Kabinen oder vielen Gruppen gleichzeitig.
  • Jährliche Sensibilisierung aller Übungsleitenden.
  • Verbindliche Regel: Keine alleinige Nutzung abgeschlossener Räume.
  • Einweisung neuer Trainer*innen in Risikoanalyse & Verhaltenskodex.

7. Kurzfazit der Risikoanalyse

Die Hauptrisiken liegen in:

  • Umkleidesituationen (Begegnungen verschiedener Gruppen, fehlende Sichtbarkeit, parallele Nutzung).
  • Durchmischung von Altersgruppen (Kinder ↔ Erwachsene).
  • Nicht einsehbaren Räumen (kleine Kabinen).

Durch die bereits beschriebenen präventiven Maßnahmen werden diese Risiken jedoch signifikant reduziert.