Ehrungsordnung der Turn- und Sportvereinigung Levern e.V.
a) Silberne Verdienstnadel (VDS): Für mindestens 15 Jahre verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Verein als Spieler, Schiedsrichter, Mitarbeit im Verein (Vorstand, Trainer, Betreuer und Sonstiges).
b) Goldene Verdienstnadel (VDG): Für mindestens 25 Jahre verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit wie VDS.
c) Silberne Ehrennadel für 25 Jahre Mitgliedschaft
d) Goldene Ehrennadel für 40 Jahre Mitgliedschaft
e) Goldene Ehrennadel mit Lorbeerkranz für 50 Jahre Mitgliedschaft
f) Mitglieder, die 60 / 70 Jahre usw. Mitglied im Verein sind, erhalten ein Präsent und eine Ehrenurkunde
Angerechnet werden alle Zeiten vom 14. Lebensjahr (B-Junioren) an. Verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten (siehe VDS und VDG) werden zusammengefasst. Die einzelnen Tätigkeiten und anzurechnenden Zeiten dürfen (z.B. durch Studium, Vereinswechsel oder ähnliches) unterbrochen worden sein. Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied ist gleichzeitig die Verleihung der Goldenen Ehrennadel verbunden, sofern sie nicht schon verliehen ist.
Auszüge aus der Ehrungsordnung des FLVW
Verbandsverdienstnadel
a) Für die Verbandsverdienstnadel in Silber ist eine mindestens 20-jährige verdienstvolle Tätigkeit in Vereinen des FLVW erforderlich
b) Für die Verbandsverdienstnadel in Gold ist die vorherige Verleihung der Verbandsverdienstnadel in Silber und eine mindestens 30-jährige verdienstvolle Tätigkeit in Vereinen des FLVW erforderlich
Für sportliche Leistungen im Schiedsrichterwesen kann die Verdienstnadel in Silber bzw. Gold verliehen werden. Als Tätigkeit im Sinne der Absätze a) und b) gilt die ehrenamtliche Mitarbeit in Vereinen. Zeiten als aktiver Sportler können bis zu 50 % angerechnet werden. Zwischen der Verleihung der silbernen und goldenen Verdienstnadel soll ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren liegen. Angerechnet werden alle Zeiten vom 18. Lebensjahr (Senioren) an.