Mietanfrage Sportlerheim

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Voraussetzung

Der Vertragspartner muss mindestens 25 Jahre alt sein. Darunter ist zwingend der Vertrag mit den Eltern zu schließen. In diesen Fällen haben sie die Verantwortung gegenüber dem TuS Levern.

Leistungsumfang

Innenbereich: Miete der Räumlichkeiten (Sportheim TuS Levern) mit Veranstaltungsraum mit Theke und Inventar, Küchenraum und Nutzung der Toilettenanlage

Außenbereich: Miete des Vordaches inkl. Bierzeltgarnituren und Nutzung der Toilettenanlage

Allgemein: Strom, Wasser, Heizung im Mietpreis inklusive

Sonstiges

Für evtl. Beschädigungen oder Verlust des Inventars (z.B. Bestuhlung, Tische, Möbel, TV, Bilder, Gläser, …) sowie Gebäudeschäden hat der Vertragspartner die entstandenen Kosten zu tragen.

Für die ordnungsgemäße Reinigung hat der Vertragspartner zu sorgen, diese ist bis um 11:00 Uhr des Folgetages abzuschließen. Es sind alle genutzten Räumlichkeiten inkl. Toiletten und Inventar komplett zu reinigen. Nicht nur Besenrein.

  • Der Geräuschpegel muss sich in Grenzen halten, nach 22 Uhr sollte die Lautstärke im Außenbereich mit Rücksichtnahme auf die Nachbarn reduziert werden
  • Grobe Verschmutzung an Gebäude und Inventar sowie Glasbruch sind zu vermeiden, bitte Mülleimer und Aschenbecher aufstellen und benutzen
  • Für ordentlichen Ablauf ist Sorge zu tragen

Kontaktdaten Mieter

Name

Angaben zur Veranstaltung

Häufige Fragen

  • Wer kann mieten? Die Miete ist vorrangig für Vereinsmitglieder des TuS Levern vorgesehen.
  • Mindestalter: Unter 25 Jahre müssen die Eltern den Vertrag abschließen und haften.
  • Wie kann ich mieten? Jede Miete ist im Vorfeld beim Vorstand des TuS Levern oder Ferdinand Jobusch (Gasthof) anzumelden und Bedarf einer Zustimmung. Ansprechpartner TuS Levern: Patrik Schuster (Tel. 0162/4729372).
  • Wofür kann ich mieten? In Absprache mit dem Vorstand können die Bereiche für verschiedenste private Vorhaben, z.B. für Geburtstagsfeier, Fegen, Versammlungen etc. genutzt werden.
  • Spielfeld-Nutzung: Sofern der Trainingsplatz nicht durch den Spielbetrieb belegt oder witterungsbedingt gesperrt sind, kann dieser z.B. für sportliche Aktivitäten nach Absprache mitbenutzt werden. Die Rasenfläche darf durch die Benutzung nicht beschädigt oder überansprucht werden. Der Hauptplatz (vom Sportlerheim gesehen rechts) darf nicht benutzt werden.
  • Schlüsselübergabe: Die Übergabe des Schlüssels (für Toiletten, Sportlerheim, Eingangstor) erfolgt nach vorheriger Absprache.
  • Ausstattung: Mit Miete des jeweiligen Bereiches dürfen folgende Dinge (soweit vorhanden) kostenlos mitbenutzt werden:Außenanlage: Partyzeltgarnituren, Grill, Mülleimer, AschenbecherInnenräume: Theke mit Zapfanlage & Kühlung, Bestuhlung, Gläser, TVNicht Mitbenutzbar: Kühlschränke in der Küche, ggf. vorhandene Getränke
  • Essen & Getränke: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Getränke und Speisen über den Gasthof Jobusch bezogen werden sollten. Die Möglichkeit Speisen vor Ort zuzubereiten oder warmzuhalten sind von Haus aus nicht gegeben.
  • Reinigung: Der gemietete Bereich inkl. Toiletten ist nach der Veranstaltung bzw. am Folgetag bis 11 Uhr gründlich zu reinigen. Nicht nur Besenrein.
  • Haftung & Kamera: Der TuS Levern übernimmt im Veranstaltungszeitraum keine Haftung für die gemieteten Bereiche. Aufgezeichnetes Videomaterial durch die Überwachungskamera wird nur auf Wunsch des Mieters gesichtet.
  • Beschädigungen: Beschädigungen (auch z.B. Glasbruch) sind vom Mieter anzuzeigen und in Absprache mit Ferdinand Jobusch oder dem TuS Vorstand zu beheben.
  • Kaution: Eine Kaution wird nicht fällig. Der TuS Levern behält sich allerdings vor, zusätzliche notwendige Reinigungen, Beschädigungen inkl. notweniger Reparaturen dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.