Neue Corona-Regelung im Sport

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung in NRW gilt ab sofort auf unserer Sportanlage sowie im Sportlerheim die 2G-Regelung. Dies gilt für alle Personen, Spieler*innen, Übungsleiter*innen, Schiedsrichter*innen und Zuschauer beim Training und im Wettkampf.

Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sowie Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, aus den hervorgeht dass sie aktuell nicht gegen COVID-19 geimpft werden konnten, sofern diese über einen aktuellen Test verfügen.

Bei Heimspielen wird der Immunisierungsstatus am Eingang geprüft und mit den Personalien im offiziellen Ausweisdokument abgeglichen. Personen, die den 2G-Status nicht erfüllen, dürfen die Sportanlage nicht betreten.

Weiterhin gelten für alle Personen auf der Sportanlage und im Sportlerheim die allgemeinen Hygiene-Regeln.

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