§1 Zweck der Ehrungsordnung

Diese Ehrungsordnung regelt die Auszeichnung von Mitgliedern der Turn- und Sportvereinigung Levern e.V. für ihre langjährige, ununterbrochene Zugehörigkeit. Ziel ist es, die Treue und das Engagement der Mitglieder angemessen zu würdigen.

§2 Voraussetzungen für eine Ehrung

  1. Geehrt werden alle Mitglieder, die der Turn- und Sportvereinigung Levern e.V. ununterbrochen über einen längeren Zeitraum angehören.
  2. Mitglieder, die sich durch besonderes Engagement oder herausragende Leistungen für den Verein verdient gemacht haben, können eine gesonderte Ehrung, die Verdienstnadel, erhalten. Die Entscheidung über die Auszeichnung für besonderes Engagement obliegt dem Vorstand. Als beispielhafte Formen des Engagements gelten insbesondere:
    • ehrenamtliche Tätigkeit in Vorstand und Arbeitsgruppen
    • aktive Ausübung des Vereinssports als Trainer, Betreuer, Spieler
    • besondere Leistungen in der Jugendarbeit, Öffentlichkeitsarbeit oder Mitgliederbetreuung
    • außergewöhnliche Unterstützung bei Bau-, Renovierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen
    • Sonstige herausragende Beiträge zum Vereinszweck und -leben.
  3. Ehrung für Vereinstreue: Die Ehrung erfolgt bei Erreichen folgender Mitgliedsjubiläen:
    • 25 Jahre Vereinsmitgliedschaft – Silberne Ehrennadel + Ehrenurkunde
    • 40 Jahre Vereinsmitgliedschaft – Goldene Ehrennadel + Ehrenurkunde
    • 50 Jahre Vereinsmitgliedschaft – Goldene Ehrennadel mit Lorbeerkranz + Ehrenurkunde
    • 60, 70, … Jahre Vereinsmitgliedschaft – Individuelles Präsent + Ehrenurkunde
  4. Ehrung für besondere Verdienste: Die Ehrung erfolgt bei Erreichen folgender Verdienstjubiläen:
    • 15 Jahre Engagement – Silberne Verdienstnadel + Verdiensturkunde
    • 25 Jahre Engagement – Goldene Verdienstnadel + Verdiensturkunde

§3 Ehrenmitgliedschaft

  1. Mitglieder, die sich in besonders herausragender Weise und über viele Jahre hinweg für die Turn- und Sportvereinigung Levern e.V. eingesetzt haben, können auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
  2. Die Ernennung richtet sich nach § 24 (Ehrungen) der jeweils gültigen Vereinssatzung.

§4 Ablauf der Ehrungen

  1. Die Ehrungen erfolgen im Rahmen der jährlichen Jahreshauptversammlung.
  2. Das zu ehrende Mitglied erhält eine schriftliche Einladung.
  3. Die Ehrung wird durch den Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person vorgenommen.

§5 Feststellung der Mitgliedsdauer und Berechtigung

  1. Maßgeblich für die Berechnung der Mitgliedsjahre ist das Datum des Eintritts in die Turn- und Sportvereinigung Levern e.V., laut Mitgliederkartei.
  2. Unterbrechungen der Mitgliedschaft unterbrechen die Zählung der Jahre. Nur ununterbrochene Mitgliedschaft wird berücksichtigt.
  3. Im Falle von Unstimmigkeiten über die Ehrungswürdigkeit entscheidet der Vorstand abschließend. In besonders strittigen Fällen muss der Beirat beratend hinzugezogen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht nicht.

§6 Inkrafttreten

Diese Ehrungsordnung tritt nach §24 Vereinssatzung durch Zustimmung des Ehrenrates und mit ihrer Bekanntgabe auf der Jahreshauptversammlung am 13.02.2026 in Kraft. Gleichzeitig treten alle zuvor gültigen Ehrungsordnungen der Turn- und Sportvereinigung Levern e.V. außer Kraft.

Stand: 13-02-2026