Nutzungshinweise Soccercourt





Nutzung Soccercourt
Der Soccercourt steht grundsätzlich allen Personen zur freien Nutzung offen – unabhängig von Vereinszugehörigkeit. Wir freuen uns über sportliche Aktivität und gemeinsames Spiel! Die Nutzung ist nur dann gestattet, wenn der Platz nicht durch den TuS Levern belegt ist.
Mietung des Soccercourts
Die Vermietung des Soccercourts erfolgt ausschließlich nach individueller Prüfung und Zustimmung durch den zuständigen Ansprechpartner des TuS Levern. Es besteht kein genereller Anspruch auf Vermietung. Vorrang für den Sportbetrieb: Der reguläre und spontane Sportbetrieb hat jederzeit Vorrang vor privaten oder externen Mietanfragen. Auch bereits bestätigte Miettermine können bei kurzfristigem Bedarf des Sportbetriebs verschoben oder abgesagt werden. Wir bitten um Verständnis – die Förderung des Vereinslebens und sportlicher Aktivitäten steht im Mittelpunkt. Die Nutzung ist ausschließlich für sportliche oder gemeinnützige Zwecke gestattet. Gewerbliche oder kommerzielle Nutzungen bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Eine Vermietung beinhaltet keine Exklusivnutzung – Zuschauer, Vereinsmitglieder oder spontane Trainingsgruppen dürfen sich auf dem Gelände aufhalten.
Ansprechpartner
Den aktuell zuständigen Ansprechpartner für ihre Fragen finden Sie unter Menüpunkt Verein > Ansprechpartner.
Nutzung Flutlicht
Die Nutzung des Flutlichts ist ausschließlich Vereinsmitgliedern des TuS Levern vorbehalten. Das Einschalten ist nur mit einem entsprechenden Schlüssel möglich.
Nutzung Sportbox
Über die Sportbox können registrierte Nutzer bequem Bälle kostenlos per App ausleihen. Die Ausleihe erfolgt über die offizielle Sportbox-App und ist rund um die Uhr möglich. Wichtig: Die Buchung oder Ausleihe von Bällen über die Sportbox stellt keine Reservierung des Soccercourts dar. Die ausgeliehenen Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch ordnungsgemäß zurückzugeben.
Videoüberwachung
Auf dem gesamten Gelände des TuS Levern – einschließlich des Soccercourts – erfolgt eine Videoüberwachung gemäß § 4 BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der Wahrung des Hausrechts, der Prävention von Vandalismus und der Sicherheit der Nutzer. Mit dem Betreten des Geländes und insbesondere mit der Nutzung des Soccercourts stimmen Sie der Videoüberwachung ausdrücklich zu. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Hinweisschilder zur Videoüberwachung sind gut sichtbar angebracht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie auf Anfrage beim Betreiber.
Haftungsausschluss für die Nutzung des Soccercourts
Die Nutzung des Soccercourts erfolgt auf eigene Gefahr. Die Turn- und Sportvereinigung Levern e.V. übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für:
- Verletzungen durch sportliche Aktivitäten oder unsachgemäße Nutzung
- Schäden durch Witterungseinflüsse, Platzbeschaffenheit oder Fremdeinwirkung
- Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände
Jede Person, die den Platz betritt oder nutzt, verpflichtet sich, die geltenden Platzregeln zu beachten und auf andere Nutzer Rücksicht zu nehmen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Platz darf nur mit geeignetem Schuhwerk betreten werden. Die Nutzung ist ausschließlich für sportliche Zwecke gestattet. Eine gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Mit dem Betreten des Platzes erkennen Sie diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an.
Stand: Oktober 2025